In der ersten Folge von „Moin & Glück Auf!“ nach der parlamentarischen Sommerpause 2026 melde ich mich aus Brüssel, pünktlich zum 1. September, dem Weltfriedenstag. Ich erinnere daran, dass an diesem Datum mit dem deutschen Überfall auf Polen der Zweite Weltkrieg begann, und ordne ein, warum ich den Frieden heute so gefährdet sehe wie seit der Kubakrise 1962 nicht mehr. Damals bewahrten besonnene Akteure die Welt vor dem atomaren Abgrund. Heute hingegen fehlt aus meiner Sicht gerade der Europäischen Union eine ernsthafte diplomatische Strategie. Während Trump und Putin zumindest gelegentlich miteinander sprechen, sitzt die EU nicht am Verhandlungstisch und ergreift keine eigene Gesprächsinitiative. Ich mache deutlich, dass ich die Unterstützung der leidenden Ukraine mit Abwehrwaffen gegen ballistische Raketen nachvollziehen kann, dass es aber fahrlässig ist, keinerlei diplomatischen Ansatz zu verfolgen.
Im zweiten Teil der Folge richte ich den Blick zurück auf die Corona-Zeit. Fünf Jahre nach der Pandemie ist ihre politische, rechtliche und wissenschaftliche Aufarbeitung längst nicht abgeschlossen. Grundlage meiner Ausführungen ist eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments, die ich initiiert habe. Sie zeigt, dass andere europäische Staaten Deutschland bei der Aufarbeitung von Corona-Bußgeldern deutlich voraus sind. Slowenien hat zahlreiche Bußgelder gesetzlich aufgehoben, bereits gezahlte Beträge zurückerstattet und sogar Entschädigungen für Ersatzhaft oder geleistete Sozialstunden vorgesehen. Spanien hat nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts zehntausende Bußgelder zurückgezahlt, Griechenland bestimmte Geldbußen rückwirkend aufgehoben und Italien offene Verfahren im Zusammenhang mit der damaligen Impfpflicht gestrichen.
Demgegenüber gab es in Deutschland zwischen 2020 und 2023 hunderttausende Bußgeldverfahren, aber bis heute keine umfassende Amnestie und keine generelle Rückerstattung. Lediglich Bayern hat offene Verfahren eingestellt und noch nicht bezahlte Bußgelder erlassen. Wer bereits gezahlt hatte, bekam sein Geld aber auch dort nicht zurück. Ich erkläre, warum das aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch ist, zumal auch deutsche Gerichte einzelne Corona-Regelungen später als rechtswidrig oder verfassungsrechtlich bedenklich bewertet haben.
Dabei betone ich ausdrücklich, dass es nicht darum geht, Entscheidungen aus einer Ausnahmesituation pauschal mit dem Wissen von heute zu verurteilen. Viele Maßnahmen wurden unter großem Zeitdruck getroffen. Gerade deshalb aber gehört es zu einem funktionierenden Rechtsstaat, staatliches Handeln im Nachhinein kritisch zu überprüfen, Fehler einzugestehen und dort Korrekturen vorzunehmen, wo Maßnahmen unverhältnismäßig oder rechtswidrig waren. Für mich ist klar: Auch Deutschland braucht eine ernsthafte Debatte über eine Corona-Amnestie und über die Rückzahlung von Bußgeldern. Denn Aufarbeitung bedeutet nicht, die Pandemie zu leugnen. Aufarbeitung bedeutet, Vertrauen zurückzugewinnen.