Moin & Glück Auf! – Folge 40

In der 40. Ausgabe von „Moin & Glück Auf!“ melde ich mich ein letztes Mal aus Brüssel, bevor es in die Sommerpause geht und greife ein Thema auf, zu dem mich in den vergangenen Tagen besonders viele Anfragen erreicht haben: die sogenannte Chatkontrolle. Ich erläutere, warum dieses Vorhaben trotz einer Mehrheit im Europäischen Parlament gegen die Position des Rates nicht vom Tisch ist und wie es durch einen ungewöhnlichen Verfahrensweg erneut in das Gesetzgebungsverfahren zurückgekehrt ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie private Nachrichten, E-Mails und Bilder künftig automatisiert auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und verdächtige Kontaktaufnahmen durchsucht werden könnten.

Ich ordne ein, was im März bereits beschlossen wurde, als das Europäische Parlament eine deutliche Einschränkung der Regelung unterstützte und die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle 1.0 ablehnte. Anschließend kam jedoch der Rat mit einer eigenen Position zurück und löste damit eine zweite Lesung aus. Zusätzlich wurde auf Antrag der Europäischen Volkspartei ein Dringlichkeitsverfahren beschlossen, wodurch die Ratsposition kurzfristig und ohne die sonst üblichen Ausschussberatungen direkt ins Plenum gelangte. Ich erkläre, warum das parlamentarisch hoch problematisch ist und weshalb gerade der Zeitpunkt der Abstimmung, am Donnerstag der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, Fragen aufwirft.

Ein besonderes Augenmerk lege ich auf die Abstimmungsregeln in der zweiten Lesung. Denn obwohl 314 Abgeordnete für die Ablehnung der Ratsposition stimmten, 276 dagegen und 17 sich enthielten, reichte diese Mehrheit nicht aus. Erforderlich war die absolute Mehrheit der Mitglieder des Parlaments, also 360 Stimmen. Damit wurde die notwendige Hürde verfehlt, obwohl es mehr Stimmen gegen als für die Ratsposition gab. Zwar konnte das Parlament noch Änderungen beschließen, insbesondere zum Schutz Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation, endgültig entschieden ist die Regelung aber noch nicht. Der Text geht nun zurück an den Rat.

Ich mache deutlich, dass der Schutz von Kindern eine zentrale staatliche Aufgabe ist und mit aller Konsequenz verfolgt werden muss. Kinder schützt man aber nicht, indem man die private Kommunikation von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt. Statt anlassloser Massenüberwachung brauchen wir gezielte Ermittlungen, mehr Personal bei Polizei und Justiz, bessere technische Ausstattung der Behörden und vor allem eine stärkere Unterstützung der Opfer. Ich erkläre, warum die Chatkontrolle aus meiner Sicht eine schleichende Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses bedeuten würde und weshalb ich der Ratsposition deshalb nicht zugestimmt habe.

Zum Abschluss betone ich, dass der Kampf gegen die anlasslose Überwachung nicht beendet ist. Auch nach der Sommerpause werde ich mich weiter gegen die Chatkontrolle und für den Schutz unserer Bürgerrechte einsetzen. Gleichzeitig wünsche ich allen einen schönen und hoffentlich friedlichen Sommer.