Moin & Glück Auf! – Folge 36

In einer neuen Folge von „Moin & Glück Auf!“ melde ich mich aus Straßburg und spreche über zwei Themen, die in dieser Plenarwoche zur Abstimmung stehen und weitreichende Folgen für Europa haben könnten: das neue Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA aus dem Jahr 2025 sowie die Neuregelung zum Umgang mit genetisch veränderten landwirtschaftlichen Produkten in der EU.

Bezüglich des geplanten Zoll- und Handelsabkommens mit den Vereinigten Staaten mache ich deutlich, dass wir als BSW dieses Abkommen sehr kritisch sehen. Zwar kann es dazu beitragen, einen neuen Handelskonflikt zwischen Europa und den USA zu vermeiden, doch aus meiner Sicht geschieht das zu einem zu hohen Preis. Denn während die EU weitreichende Zugeständnisse macht, bleiben zahlreiche amerikanische Handelshemmnisse weiterhin bestehen. Ich erläutere, warum wir darin kein faires und ausgewogenes Abkommen erkennen können und weshalb sich Europa wirtschaftlich nicht unter Druck setzen lassen darf. Faire Handelsbeziehungen müssen auf Gegenseitigkeit beruhen und die Interessen unserer Arbeitnehmer, unserer mittelständischen Unternehmen und unserer Landwirtschaft schützen. Deshalb werden wir dieser Vereinbarung nicht zustimmen.

Zur geplanten Neuregelung bei genetisch veränderten Produkten, ihrer Inverkehrsnahme sowie den damit verbundenen Patentrechten für Saatgut innerhalb der Europäischen Union erkläre ich, warum diese Materie ausgesprochen komplex ist, aber politisch von enormer Bedeutung. Im Kern geht es um zwei Fragen: erstens um die Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Pflanzen und zweitens um die Eigentums- und Patentfragen beim entsprechend veränderten Saatgut. Besonders kritisch sehe ich, dass die neuen Regeln die Macht großer Saatgutkonzerne weiter ausbauen und die Abhängigkeit der heimischen Landwirtschaft von wenigen globalen Anbietern verstärken könnten.

Dabei erläutere ich auch den Unterschied zwischen sogenannten Cis- und Transpflanzen. Bei Cis-Pflanzen werden genetische Bestandteile innerhalb einer artverwandten Pflanze verändert oder neu kombiniert, während bei Transpflanzen genetisches Material nicht artverwandter Organismen eingefügt wird. Problematisch ist aus meiner Sicht vor allem, dass die Kennzeichnungspflicht für Cis-Pflanzen aufgehoben werden soll. Das würde nicht nur die Transparenz für Verbraucher verringern, sondern auch jene landwirtschaftlichen Betriebe benachteiligen, die vergleichbare Züchtungserfolge bislang auf herkömmlichem Weg und mit erheblichem zeitlichem Aufwand erreichen. Zusammen mit den geplanten Patentrechten droht hier eine weitere Konzentration wirtschaftlicher Macht bei großen Konzernen – zulasten von Bauern, Züchtern und Verbraucherinteressen. Ich mache deutlich, dass wir diese Entwicklung insgesamt ablehnen und der Neuverordnung deshalb nicht zustimmen werden.